Wegen der großen Nachfrage haben wir uns entschlossen unsere Leistungen zu erweitern.
Für alle Bedürftigen in Bremerhaven, Langen, Schiffdorf, und Spaden bieten wir ab sofort unseren Haushalts- und Betreuungsservice auch stundenweise zu abgesprochenen Zeiten an.
Sie pflegen Ihren Angehörigen?
Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie keine Vertretung für sich haben, oder möchten Sie wieder einmal ein paar Stunden Zeit für sich haben?
Oder wünschen Sie sich mehr Unabhängigkeit, Sauberkeit und Entlastung von den alltäglichen hauswirtschaftlichen Pflichten?
Ganz gleich, welche Ihre Motive sind, mit unseren Betreuerinnen im Haus befreien wir Sie von Routinetätigkeiten. Das schafft Ihnen mehr Raum um Ihre Ziele zu erfüllen. Alles was im Haushalt an Arbeit anfällt, kann durch eine Haushaltshilfe von uns übernommen werden.
Die Leistungen für das neue Serviceangebot sind ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, egal ob wir:
Mahlzeiten zubereiten
die Wohnung/das Haus putzen
uns um die Wäschepflege kümmern (waschen, bügeln usw.)
Betten beziehen
spazieren gehen mit der zu betreuenden Person
einkaufen gehen (mit oder ohne die zu betreuende Person)
zum Arzttermin begleiten
uvm.
Unser neue Haushalts- und Betreuungsservice ist überwiegend für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder für Senioren gedacht. Aber auch für alle anderen, die ( z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bei Krankheit ) Unterstützung brauchen.
Sie sollten wissen, dass die Pflegeversicherung für solche Fälle die stundenweise Verhinderungspflege hat.
Wenn Sie die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag nutzen, können Sie pro Jahr 1550,-- Euro von der Pflegekasse beanspruchen.
Die Ersatzpflege kann zum einen durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende Person (z.B. Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte) und zum anderen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI (z.B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste) sowie andere nicht zugelassene Dienste, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit die Ersatzpflege durchführen (z.B. Dorfhelfer-/innen, Betriebshilfsdienste), erbracht werden.
|
|||
|
|
WÜNSCHEN SIE SICH EINE INDIVIDUELLE BERATUNG?
Rufen Sie uns einfach an unter: 0471 48 129 409, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.